Erhebungsbogen zur vorläufigen Abschätzung der Schadenshöhe bei einem Fischereischaden

Den vorliegenden Bogen bitte ausdrucken, sorgfältig ausfüllen und mit Datum und Unterschrift versehen an folgende Adresse senden (der Bogen paßt meist in einen Fenster-Briefumschlag):

Dipl.-Biologe Hartmut Schmitt
c/o Institut Dr. Jäger
Ernst-Simon-Straße 2-4
72072 Tübingen



A. Allgemeine Gewässerangaben

Bezeichnung des Gewässerabschnittes:  
Datum des Fischereischadens:  
Länge und Breite der geschäd. Gewässerstr. (m):  
Jährlicher Ertrag (kg/ha):  

B. Fisch- und krebsartenspezifische Angaben
B.1. Wirtschaftlich bedeutende Fischarten

Fischart Prozent des Ertrags Prozentuale Schädigung Befischungs- intensität (%)
Art 1      
Art 2      
Art 3      
Art 4      
Art 5      

B.2. Ökologisch bedeutende Kleinfischarten

Fischart Ausgangsbestand
(Anzahl/ha)
Prozentuale
Schädigung
Art 1    
Art 2    
Art 3    

B.3. Krebse

Krebsart Ausgangsbestand
(Anzahl/ha)
Prozentuale
Schädigung
Art 1    
Art 2    
Art 3    

C. Arbeitseinsatz Bergen der getöteten Fische und Krebse, Bestandsaufnahme (z.B. Elektrofischerei)

Art des Arbeitsaufwandes Aufgewendete Stunden (Anzahl) Stundensatz (EUR)
Bergungsmaßnahmen    
Bestandsaufnahme    
Sonstiges


 

D. Kosten

(EUR)
Kosten der Schadensschätzung 200,-
zzgl. der gesetzl. MWSt. von derzeit 15% 30,-
Summe 230,-

E. Auftraggeberdaten

Adresse
(Bitte keine Postfachadresse angeben!)



 
Telefon  
Telefax  
Auftragsdatum  
Unterschrift


 

Erläuterungen

Die Länge und die durchschnittliche Gewässerbreite der geschädigten Strecke sind zur Flächenberechnung zwingend erforderlich.

Wird beim jährlichen Ertrag (Produktivität des Gewässers, nicht der Fangertrag) keine Angabe gemacht, so wird ein Durchschnittswert von 100 kg/ha angenommen. Diese Angabe ist also optional.

Fisch-und Krebsarten sind z.B. Bachforelle, Regenbogenforelle, Karpfen, Döbel, Rotauge (nicht Weißfische), Koppe, Elritze, Edelkrebs, Steinkrebs usw. Diese Angabe ist zwingend erforderlich.

Mit Prozent des Ertrags ist der prozentuale Anteil der Art am Gesamtfang gemeint. Beträgt beispielsweise der Gesamtfang in einem Gewässer laut Fanglisten 200 kg pro Jahr und ist der Anteil der Bachforelle daran 120 kg, der der Regenbogenforelle 30 kg und der der Äsche 50 kg, so sind die Prozente des Ertrags: Bachforelle: 60, Regenbogenforelle: 15 und Äsche: 25. Diese Angabe ist zwingend erforderlich.

Unter prozentualer Schädigung ist nach einer Bestandsaufname (z.B. Elektrofischerei nach dem Fischsterben) der Anteil des Bestandes gemeint, der im Vergleich zur ungeschädigten Strecke eingegangen ist. Zeigt z.B. die Bestandsaufnahme in der ungeschädigten Strecke einen Bachforellenbestand von 160 kg/ha und in der geschädigten einen solchen von 40 kg/ha, so beträgt die prozentuale Schädigung bei der Bachforelle 75 %. Diese Angabe ist zwingend erforderlich.

Bei der Befischungsintensität ist der Anteil einer jährlichen Fischproduktion gemeint, der durch den Fang dem Gewässer entnommen wird. Werden hier keine Angaben gemacht, werden für einen Bach bis 3 m Breite 75 %, für einen kleinen Fluß zwischen 3 und 30 m 50 % und für breitere Gewässer 25 % angenommen. Diese Angabe ist also optional.

Der Ausgangsbestand (Anzahl/ha) bei Kleinfischarten und Krebsen ist der Bestand, der aus der Bestandsaufnahme auf der ungeschädigten Strecke festgestellt wurde. Werden hier keine Angaben gemacht, wird davon ausgegangen, daß in der geschädigten Strecke keine Kleinfischarten bzw. Krebse geschädigt wurden. Diese Angabe ist also optional.

Für die prozentuale Schädigung bei Kleinfischarten und Krebsen gilt entsprechendes wie oben, nur werden die Fischzahlen statt Fischgewichte verwendet. Wenn beim Ausgangsbestand Angaben gemacht wurden, so sind hier ebenfalls Angaben zwingend erforderlich.

Als Stundensätze sind derzeit 10,- EURO bis 15,- EURO üblich.

Unter Sonstiges sollten gefahrene km, Elektrofischereigebühren usw. möglichst detailliert aufgelistet werden.


Anmerkungen und Rückfragen können über versendet werden.